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Hat man sich endlich für ein Grundstück entschieden, wird man nun mit den baurechtlichen Vorschriften konfrontiert.
Die Abstandsflächen, das heißt der Abstand der Aussenwand eines Gebäuudes zur Grundstücksgrenze sind derzeit im Bauordnungsrecht der
Bundesländer festgelegt.
Im Bebaungsplan, der aus einem Text- und einem Planteil besteht,
findet man weitere baurechtlich relevante Informationen. Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone (siehe oben), im Plan dargestellt.
Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z. Bsp.
vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ausschließlich eine Wohnbaufläche (W) darstellt oder ob dort z. Bsp. ein Mischgebiet (M) aus Wohnen und Gewerbe besteht.
Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden.
Hierzu gehört u. a. die Grundflächenzahl (GRZ). Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Zusätzlich kann die Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe vorgeschrieben werden.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche maximal zulässig sind. Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche
aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen.
Von Bedeutung sind unter anderem auch Baulinien und Baugrenzen. Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden. Baugrenzen
dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.
Oft sind in den Bebauungsplänen auch Punkte wie Dachneigung, Art
der Dacheindeckung, Firstrichtung oder auch Bepflanzungsvorschriften etc. festgesetzt.
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