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Lutz - P. Schmitt - Immobilien

Grundstücksmakler für das Rhein - Main - Gebiet

Am Kreuzstein 13, 63477 Maintal, Tel.: 06109 65126, Fax.: 67613

Rosbach Rodheim, 674 m², ruhige ebene Wohlage, Doppelhaus möglich € 202.200,00

So lesen Sie einen Bebauungsplan

Hat man sich endlich für ein Grundstück entschieden, wird man  nun mit den baurechtlichen Vorschriften konfrontiert.

Die Abstandsflächen, das heißt der Abstand der Aussenwand eines  Gebäuudes zur Grundstücksgrenze sind derzeit im Bauordnungsrecht der Bundesländer  festgelegt.

Im Bebaungsplan, der aus einem Text- und einem Planteil besteht, findet man weitere baurechtlich relevante Informationen. Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone (siehe oben), im Plan  dargestellt.

Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z. Bsp. vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ausschließlich eine Wohnbaufläche (W) darstellt  oder ob dort z. Bsp. ein Mischgebiet (M) aus Wohnen und Gewerbe besteht.

Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden. Hierzu gehört u. a. die Grundflächenzahl (GRZ). Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass  maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Zusätzlich kann die  Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe vorgeschrieben werden.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche maximal zulässig sind. Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen.

Von Bedeutung sind unter anderem auch Baulinien und Baugrenzen. Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden.  Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht  berührt werden.

Oft sind in den Bebauungsplänen auch Punkte wie Dachneigung, Art der Dacheindeckung, Firstrichtung oder auch Bepflanzungsvorschriften etc.  festgesetzt.

 

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